Künstlerbedingungen
1. Rolle von My-Coverband
My-Coverband ist Plattform, Vermittler und organisatorischer Ansprechpartner für Kunden und Künstler. Je nach Buchung kann My-Coverband selbst Auftragnehmer sein oder ein externer Künstler ist Auftragnehmer der künstlerischen Leistung.
Ist der Künstler als Auftragnehmer genannt oder wird eine externe Künstlerleistung vermittelt, bleibt der Künstler für seine künstlerische Leistung, Besetzung, Pünktlichkeit, Durchführung und eigene steuerliche Pflichten verantwortlich. My-Coverband verantwortet die eigenen Plattform-, Vermittlungs-, Zahlungs- und Organisationsleistungen sowie die von My-Coverband bestätigten Kundeninformationen.
2. Selbstständigkeit
Der Künstler handelt als selbstständiger Leistungserbringer. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Sozialversicherungspflicht durch My-Coverband und keine Weisungsgebundenheit wie bei Arbeitnehmern.
Der Künstler ist selbst für Steuern, Versicherungen, Genehmigungen, Mitwirkende, Rechnungen und abgabenrelevante Angaben verantwortlich.
3. Anfrage, Reservierung und finale Buchung
Eine Anfrage ist noch keine finale Buchung. Mit einer Zusage reserviert der Künstler den Termin verbindlich für die genannte Anfrage, in der Regel für maximal 7 Tage, sofern keine andere Frist genannt ist.
Eine finale Buchung entsteht erst, wenn My-Coverband die Buchung nach Kundenzusage oder Vertragsabschluss ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail, Cockpit, WhatsApp oder Booking-Bestätigung.
Ab finaler Buchung ist der Künstler zur Durchführung des Events zu den bestätigten Daten und Konditionen verpflichtet.
4. Booking-Bestätigung und Vorrang einzelner Abreden
Die konkrete Booking-Bestätigung regelt insbesondere Datum, Ort, Zeiten, Spielzeit, Besetzung, Technik, Gage, Zahlungsweg, Besonderheiten und Ansprechpartner.
Individuelle Abreden in Textform gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie diesen Bedingungen widersprechen. Textform bedeutet insbesondere E-Mail, Cockpit-Nachricht oder WhatsApp.
5. Kommunikation mit Kunden
Preis-, Vertrags- und Zahlungsfragen laufen über My-Coverband. Der Künstler spricht mit Kunden nicht über Kundenpreis, Provision, Marge, Rabatte, Zahlungsbedingungen oder interne Plattformdaten.
Operative Kommunikation zu Ablauf, Technik, Ankunft, Soundcheck, Timing und Durchführung soll grundsätzlich über den von My-Coverband bereitgestellten Event-Hub oder die von My-Coverband freigegebenen Kanäle laufen. Direkter Kundenkontakt ist erlaubt, wenn My-Coverband ihn freigibt, der Hub nicht erreichbar ist, eine schnelle Abstimmung für die Durchführung nötig ist oder ein Notfall vorliegt.
Kommerzielle Zusagen, Zusatzleistungen, Preisabsprachen, Folgeangebote oder Folgekontakte brauchen vorher die ausdrückliche Freigabe von My-Coverband in Textform.
6. Pünktlichkeit, Leistung und Professionalität
Der Künstler erscheint rechtzeitig und einsatzbereit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Künstler spätestens 90 Minuten vor Spielbeginn vor Ort, inklusive Aufbau und Soundcheck.
Der Künstler organisiert seine Anreise, Rückreise, Mitwirkenden, Vorbereitung und Leistungserbringung eigenständig. Er trägt das Risiko für normale Anreiseplanung, Verkehr, Parken, Ladewege und Zeitpuffer, sofern My-Coverband nicht in Textform etwas anderes bestätigt.
Der Künstler hält Spielzeiten, Setlängen, Dresscode, Venue-Regeln, Sicherheitsvorgaben und professionelle Umgangsformen ein. Probleme oder Verzögerungen sind sofort an My-Coverband und den operativen Ansprechpartner zu melden.
7. Besetzung, Bandleader und Technik
Die bestätigte Besetzung ist verbindlich. Wechsel von Musikern, DJ, Bandleader, Sängerinnen, Technikern oder sonstigen Mitwirkenden brauchen vorher die Zustimmung von My-Coverband.
Der Bandleader oder Ansprechpartner des Acts versichert, dass er für alle Mitwirkenden sprechen darf und diese Bedingungen an alle Beteiligten weitergibt.
Der Bandleader oder verantwortliche Ansprechpartner organisiert Besetzung, Mitwirkende, interne Absprachen, Anreise, Aufbau, Soundcheck, Zeiten, Pausen, Ablauf, Ersatz und professionelle Durchführung eigenverantwortlich, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.
Der Künstler beziehungsweise Bandleader verantwortet die eigene Leistung und die von ihm eingesetzten Mitwirkenden, Crew oder sonstigen Personen, soweit gesetzlich zulässig. My-Coverband bleibt für eigene Fehler in Vermittlung, bestätigten Kundeninformationen, Zahlungsabwicklung und Organisation verantwortlich.
Der Künstler bringt das vereinbarte Equipment mit und stellt dessen Funktionsfähigkeit sicher. Fehlendes oder defektes Equipment, das entgegen der Booking-Bestätigung fehlt, kann My-Coverband ersetzen lassen; erforderliche Mehrkosten trägt der Künstler, soweit er das Problem zu vertreten hat.
8. Gage, Rechnung und Zahlung
Die Künstlergage ergibt sich aus der jeweiligen Anfrage oder Booking-Bestätigung. Sie ist die vereinbarte Vergütung des Künstlers für die bestätigte Leistung.
Der Künstler stellt nach dem Event eine ordnungsgemäße Rechnung an My-Coverband oder an den in der Booking-Bestätigung genannten Zahlungspartner. Zahlungsziel ist 14 Tage nach korrektem Rechnungseingang und ordnungsgemäßer Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kundenpreis, Plattformgebühr, Vermittlungsleistung, Organisationsleistung, Zahlungsanbietergebühren, Steuern, KSK/KSA, Fremdprovisionen und interne Kalkulationen sind separate Bestandteile von My-Coverband und nicht Teil der Künstlergage. Der Künstler hat keinen Anspruch auf diese internen Preisbestandteile.
Bei Storno, Ausfall, Verschiebung, höherer Gewalt, Vergleich, Teilzahlung oder Ersatztermin wird die Künstlerzahlung nach der konkreten Booking-Bestätigung, den Kundenbedingungen und den tatsächlich durchsetzbaren beziehungsweise eingegangenen Beträgen berechnet. Die bestätigte Künstlergage bleibt die Obergrenze, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.
Mit der vereinbarten Künstlergage sind alle nicht ausdrücklich anders bestätigten Leistungen und Aufwendungen abgegolten. Reise-, Hotel-, Technik-, Park-, Verpflegungs-, Warte-, Zusatz- oder sonstige Nebenkosten werden nur erstattet, wenn My-Coverband sie vorab ausdrücklich in Textform bestätigt und der Künstler sie separat nachweist.
Ohne vorherige ausdrückliche Bestätigung durch My-Coverband in Textform besteht kein Anspruch auf weitere Kosten, Aufwendungsersatz, Nachforderungen oder Zusatzhonorare. Aussagen des Kunden vor Ort oder mündliche Nebenabreden reichen dafür nicht aus.
9. Kunden-Storno nach finaler Buchung
Sagt der Kunde nach finaler Buchung ab und ist nach dem Kundenvertrag eine Storno- oder Ausfallzahlung geschuldet, wird die Künstler-Ausfallgage aus dem tatsächlich durchsetzbaren und bei My-Coverband eingegangenen Betrag berechnet.
Sofern die Booking-Bestätigung nichts anderes regelt, gilt als Orientierung:
- ab 30 Kalendertage vor dem Event: bis zu 40 % der vereinbarten Künstlergage,
- 29 bis 14 Kalendertage vor dem Event: bis zu 60 % der vereinbarten Künstlergage,
- weniger als 14 Kalendertage vor dem Event: bis zu 75 % der vereinbarten Künstlergage.
Ein Anspruch besteht nur, soweit der Künstler den Termin tatsächlich freigehalten hat, selbst leistungsbereit war und kein Ersatztermin vereinbart wird. Bereits ersparte Aufwendungen, anderweitige Buchungen und nicht entstandene Kosten werden berücksichtigt.
10. Höhere Gewalt und behördliche Verbote
Kann ein Event wegen höherer Gewalt, Pandemien, behördlichen Verboten, Naturereignissen, Krieg, Streik, Unmöglichkeit der Anreise ohne Verschulden oder vergleichbaren Gründen nicht stattfinden, informieren sich alle Parteien sofort.
In diesen Fällen besteht kein automatischer Anspruch des Künstlers auf Auszahlung der vereinbarten Gage. Vorrangig wird ein Ersatztermin gesucht. Die bestätigte Künstlergage wird auf den Ersatztermin übertragen, soweit der Künstler den Ersatztermin annimmt und dort ordnungsgemäß leistet.
Kann oder will der Künstler angebotene zumutbare Ersatztermine nicht wahrnehmen, entsteht daraus kein eigener Auszahlungsanspruch gegen My-Coverband. Eine Ausfallgage bei höherer Gewalt besteht nur, soweit sie in der Booking-Bestätigung ausdrücklich geregelt ist, My-Coverband sie in Textform bestätigt oder ein entsprechender Betrag vom Kunden tatsächlich gezahlt und für den Künstler freigegeben wird.
Kommt kein Ersatztermin zustande, gibt es keine automatische volle Gage. Abgerechnet werden nur bereits erbrachte und von My-Coverband bestätigte Leistungen sowie berechtigte Ausfallansprüche, soweit sie gegenüber dem Kunden durchsetzbar, tatsächlich realisierbar und nicht durch ersparte Aufwendungen oder andere Buchungen gemindert sind.
11. Ausfall des Künstlers
Kann der Künstler ein final gebuchtes Event nicht durchführen, muss er My-Coverband unverzüglich informieren und den Grund nachweisen, zum Beispiel durch ärztliche Bescheinigung bei Krankheit.
Der Künstler muss bei Krankheit oder sonstigem Ausfall unverzüglich eigenständig nach gleichwertigem Ersatz suchen und diesen My-Coverband zur Freigabe vorschlagen. Soweit tatsächlich und rechtlich möglich, stellt der Künstler den Ersatz bereit und sorgt für eine vollständige Übergabe aller Eventinformationen. Die Entscheidung über Ersatz trifft My-Coverband beziehungsweise der Kunde.
Bei unverschuldetem Ausfall, zum Beispiel echter Krankheit oder höherer Gewalt, entfällt eine Vertragsstrafe. Ein Gagenanspruch besteht dann nur für bereits erbrachte Leistungen, ausdrücklich bestätigte Teilleistungen oder einen vereinbarten Ersatztermin.
Bei vom Künstler zu vertretendem Ausfall, zum Beispiel Doppelbuchung, No-Show, verschuldeter Verspätung oder fehlender Vorbereitung, kann My-Coverband eine Vertragsstrafe von 10 % der vereinbarten Künstlergage verlangen. Weitergehende nachweisbare Mehrkosten und Schäden bleiben vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
12. Schlechtleistung, Abbruch und Sicherheit
Bei erheblicher Schlechtleistung, unentschuldigter Verspätung, eigenmächtigem Abbruch, falscher Besetzung oder fehlender vereinbarter Technik kann My-Coverband die Gage angemessen mindern und entstandene Mehrkosten geltend machen.
Der Künstler muss nicht unter unsicheren Bedingungen auftreten. Unsichere Bühnen, Stromprobleme, Unwetter, Gefahr für Personen oder Equipment sind sofort zu melden. My-Coverband und der Veranstalter müssen Gelegenheit bekommen, eine sichere Lösung zu schaffen.
13. KSK, Steuern und Statusangaben
Der Künstler macht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu steuerlichem Status, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Rechnungsdaten, KSK-relevanten Informationen und Leistungserbringung.
My-Coverband kann je nach gesetzlicher Lage oder Vorsichtsentscheidung Künstlersozialabgabe intern einkalkulieren oder abführen. Falsche oder unvollständige Angaben des Künstlers dürfen nicht zu Nachteilen für My-Coverband führen.
14. Kundenschutz und Umgehungsverbot
Der Künstler darf konkret über My-Coverband vermittelte Neukunden für 12 Monate ab Anfrage oder Event nicht unter Umgehung von My-Coverband direkt oder über verbundene Projekte buchen.
Das Umgehungsverbot gilt auch für eigene Angebote, Folgeevents, Privatbuchungen, Empfehlungen an verbundene Acts, Agenturen oder Dritte sowie für jede Nutzung von Kundendaten zu eigenen geschäftlichen Zwecken. Bereits vor der My-Coverband-Anfrage bestehende nachweisbare Kundenkontakte des Künstlers sind davon ausgenommen.
Bei Verstoß kann My-Coverband eine Vertragsstrafe in Höhe der letzten vereinbarten Künstlergage verlangen. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kundendaten, Preise, interne Kalkulationen, Provisionen, Ablaufinformationen, Kontakte und Plattformdaten sind vertraulich. Sie dürfen ausschließlich für das konkrete Event genutzt werden.
Der Künstler darf Kundendaten nicht für eigene Zwecke, eigene Akquise, Newsletter, Social Media, CRM-Systeme, private Adressbücher, Folgeangebote oder sonstige geschäftliche Aktivitäten verwenden. Er darf Kundendaten ohne Freigabe von My-Coverband auch nicht an Dritte weitergeben.
Personenbezogene Daten sind nach DSGVO vertraulich und zweckgebunden zu behandeln. Nach Abschluss des Events sind Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht und My-Coverband keine weitere Nutzung in Textform freigegeben hat. Bei Datenschutzverstößen stellt der Künstler My-Coverband von selbst verursachten Ansprüchen, Kosten und Schäden frei.
16. Foto, Video und Referenzen
Der Künstler darf eigenes Material für Profil, Angebot und Referenzen bereitstellen. Er versichert, dass er die dafür nötigen Rechte besitzt.
My-Coverband darf bereitgestelltes oder im Zusammenhang mit dem Event entstandenes Foto-, Video- und Audiomaterial für Website, Social Media, Angebote, Werbung und Referenzen nutzen, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen und keine abweichende Absprache besteht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Mit Annahme einer Anfrage, Reservierung oder Booking-Bestätigung bestätigt der Künstler, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.